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Familien mit Kindern

Der Schutz der Familie genießt in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland einen herausgehobenen Rang. Im Artikel 6 des Grundgesetzes heißt es: "Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung".

Der Kinder- und Familienpolitik kommt in Baden-Württemberg eine besondere Bedeutung zu. Das zeigt sich sowohl in der Gewährung eines besonderen Landeserziehungsgeldes zusätzlich zum Bundeselterngeld und es zeigt sich vor allem in den Bemühungen um einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten.

Darüber hinaus gehend wird die Familie als erster und wichtigster Ort verstanden, wo die natürlichen Grundlagen einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geschaffen werden. Die Vermittlung von Werten in der Familie gibt Kindern Orientierung und lässt sie Lebenssinn finden. Flankierend zur Familienförderung ist die Landesregierung aktiv, gemeinsam mit allen beteiligten Institutionen, Verbänden und engagierten Persönlichkeiten ein kinderfreundliches Baden-Württemberg zu schaffen und zu erhalten. Lesen Sie mehr