Kinderschutz

Baden-Württemberg setzt sich für schnelle und unkomplizierte Einführung der Kindergrundsicherung ein

Zwei Kinder malen mit Kreide auf Straßenboden

Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist am heutigen Donnerstag (25. Mai) Thema auf der gemeinsamen Konferenz der Jugend- und Familienministerinnen und -minister von Bund und Ländern. Baden-Württemberg setzt sich für eine schnelle Umsetzung ein.

Die Jugend- und Familienministerinnen und -minister von Bund und Ländern beraten am 25. Mai auf einer gemeinsamen Konferenz in Potsdam. Thema der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) ist auch die durch den Bund geplante Einführung einer Kindergrundsicherung. Damit sollen bereits bestehende Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Regelsatz für Kinder im Bürgergeld zusammengeführt und weiterentwickelt werden. Ziel ist es, mehr junge Menschen zu erreichen und sozial benachteiligten Kindern Chancengleichheit beim Aufwachsen sowie gleiche soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

„Bereits während des JFMK-Vorsitzes von Baden-Württemberg im Jahr 2020 gab es unter den Ländern eine große Mehrheit für die Einführung der Kindergrundsicherung“, sagte Jugend- und Familienminister Manne Lucha am Donnerstag (25. Mai) in Potsdam. „Deshalb muss der Bund nun endlich den Weg dafür frei machen. Ich bin mir sicher, dass von der diesjährigen JFMK in dieser Hinsicht nochmals ein klares Signal der Länder ausgehen wird. Klar ist: Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen darf bei allen politischen Diskussionen nicht auf der Strecke bleiben.“

Zugang zu Leistungen vereinfachen

Die Kindergrundsicherung soll aus einem einkommensunabhängigen Garantie- und einem Zusatzbetrag bestehen, der an alle Kinder gezahlt werden soll, deren Bedarf beispielsweise nicht aus dem Einkommen der Eltern gedeckt werden kann. Weitere Ziele der Kindergrundsicherung sind die Verringerung des bürokratischen Aufwands sowie ein besserer Zugang zu Leistungen in allen Familienformen, etwa von Alleinerziehenden.